Allgemeine Vertragsbedingungen - Bunzl Magyarország Kft.

Allgemeine Vertragsbedingungen

Rólunk

1. Die Geltung der AGB

Die wirtschaftliche Tätigkeit des Verkäufers und seine Geschäftsbeziehungen mit seinen Vertragspartnern (im Folgenden “Käufer” genannt) (im Folgenden “Verkäufer und Käufer” gemeinsam “Parteien” genannt) richten sich nach diesen AGB und nach den Regeln des ungarischen Rechts, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die vorliegenden AGB sind auch dann maßgebend, wenn zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Von diesen AGB abweichende oder ihnen widersprechende Vertragsbedingungen gelten nur, wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Unter Lieferung im Sinne der Bestimmungen dieser AGB ist sowohl der Verkauf als auch der Kaufvertrag zu verstehen. Gemäß Artikel 6:78 (1) des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (“Bürgerliches Gesetzbuch”) stellt der Verkäufer dem Käufer den Inhalt der AGB vor dem Abschluss des einzelnen Vertrags zur Verfügung, indem er den Vertragspartner auf den Inhalt der AGB auf der Website www.bunzl.hu hinweist. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern. Der Verkäufer wird auch den geänderten Text der AGB auf der Website www.bunzl.hu veröffentlichen und damit für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Der geänderte Text der AGB gilt für den Käufer ab dem im geänderten Text der AGB angegebenen Datum, andernfalls ab dem Datum der Veröffentlichung oder, im Falle eines fortlaufenden Vertragsverhältnisses, ab dem fünften Arbeitstag nach der Mitteilung an den Käufer.

2. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande und die Erfüllungsbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Erfüllungsfrist und die Menge der gelieferten Waren, werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers an den Käufer oder, vorbehaltlich der üblichen Geschäftspraktiken zwischen den Parteien, durch die Annahme der Waren durch den Käufer gemäß dem letzten Angebot oder der letzten Bestellung festgelegt. Gemäß dem Vertrag ist der Verkäufer verpflichtet, die Waren zum vereinbarten Termin an den Käufer zu liefern, und der Käufer ist verpflichtet, die Waren abzunehmen und den Bruttopreis für die Waren fristgerecht zu zahlen.

Der Verkäufer hat die Waren in einem ordnungsgemäß verpackt an den Käufer zu liefern. Die Verpackung muss geeignet sein, die Waren während der Lieferung zu schützen. Der Verkäufer gerät in Verzug, wenn der bestätigte Liefertermin um 15 Tage überschritten wird. Verweigert der Käufer unberechtigterweise die Annahme der Ware oder kommt er damit in Verzug, so ist der Verkäufer zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Mit der Übergabe der Waren an den Käufer oder, wenn die Lieferung nicht direkt durch den Verkäufer erfolgt, mit der Übergabe an den Spediteur trägt der Käufer die Kosten für die Instandhaltung oder Wartung der Waren und trägt fortan den Schaden, für den niemand haftet. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis der Waren innerhalb der Zahlungsfrist und auf die auf der ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung angegebene Weise (in bar oder per Banküberweisung) vollständig zu zahlen.

Die Rechnung gilt als vom Käufer bezahlt, wenn der Kaufpreis in bar an den Verkäufer oder an eine vom Verkäufer benannte Person gezahlt wurde oder wenn der Kaufpreis dem Bankkonto des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Der Verkäufer teilt dem Käufer die Kontonummer mit.

Bei Zahlungsverzug ist der Käufer zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Der Verzugszinssatz ist der Basiszinssatz der Zentralbank am ersten Tag des vom Verzug betroffenen Kalenderhalbjahres, bei einer Fremdwährungsschuld der von der Zentralbank der Emissionsbank für die betreffende Währung festgesetzte Basiszinssatz oder, in Ermangelung eines solchen, der Geldmarktsatz, zuzüglich acht (8) Prozentpunkten. Die Zinsen werden nach dem am ersten Tag des Kalenderhalbjahres, in dem der Verzug eingetreten ist, geltenden Basiszinssatz der Zentralbank für das gesamte Kalenderhalbjahr berechnet.

Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer einen Betrag von vierzig (40) Euro in HUF zu zahlen, der auf der Grundlage des offiziellen Wechselkurses der Ungarischen Zentralbank am Tag des Beginns der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen ermittelt wird, um die mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten des Verkäufers zu decken. Die Erfüllung dieser Verpflichtung entbindet den Schuldner nicht von den sonstigen Rechtsfolgen des Verzugs; der Betrag der Beitreibungskosten wird jedoch von der Entschädigung abgezogen.

Der Käufer muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware eine Qualitätsprüfung der Ware durchführen. Der Verkäufer hat das Recht, eine Qualitätsbeanstandung nach 5 Arbeitstagen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Der Käufer muss jede quantitative oder qualitative Beanstandung auf dem vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Formular melden. Der Verkäufer ist berechtigt, eine unter Verletzung von Formalitäten erhobene Beanstandung zurückzuweisen.

Der Käufer hat die Rechnung des Verkäufers stets unverzüglich zu bezahlen. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, auch wenn eine Reklamation erfolgt, aber die Reklamation hat keine aufschiebende Wirkung auf die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises, es sei denn, der Verkäufer hat schriftlich etwas anderes erklärt.

Der Käufer muss den Lieferschein zur Bestätigung des Empfangs der Ware unterschreiben. Der Käufer oder die in seinem Namen unterzeichnende Person hat den Lieferschein leserlich zu unterzeichnen, seine Adresse und seine Personalausweisnummer anzugeben und ihn, falls es sich um eine juristische Person handelt, zu stempeln. Der Käufer hat auf dem Lieferschein seine juristische (eingetragene) Anschrift (Sitz) anzugeben und dem Verkäufer jede Änderung derselben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Unterlassung ist der Verkäufer berechtigt, an die frühere Anschrift (Sitz) zu liefern, und der Käufer ist dem Verkäufer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer schriftlich über alle Zahlungs- oder sonstigen Hindernisse zu benachrichtigen, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag beeinträchtigen könnten. Der Käufer haftet für alle Schäden, die sich aus der Unterlassung dieser Mitteilung ergeben. Der Käufer und der Verkäufer sind ferner verpflichtet, sich gegenseitig und rechtzeitig über alle Umstände zu informieren, die die vertragliche Leistung der Parteien einschränken oder verhindern.

Bei Zahlungsverzug oder sonstiger Vertragsverletzung durch den Kunden ist der Verkäufer berechtigt, weitere Aufträge des Kunden bis zur Begleichung der offenen Forderung oder Behebung der Vertragsverletzung zurückzuhalten oder die Aufträge des Kunden nur gegen Barzahlung, Vorauszahlung oder Nachnahme auszuführen.

3. Der Eigentumsvorbehalt

Bei Produkten, die zur dauerhaften Nutzung bestellt werden, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer die Ware bestimmungsgemäß zu verwenden und darf sie ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht veräußern, belasten oder über sie verfügen.

Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung des Kaufpreises, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Im Falle der Rücknahme der Ware ist der Verkäufer berechtigt, offene Geldforderungen aus einem Rechtsverhältnis mit dem Käufer sowie die durch die Rücknahme und den Weiterverkauf oder die Wertminderung der Ware entstehenden Kosten und die Nutzungsentgelte für die Verwendung der Ware mit dem Kaufpreis der Ware zu verrechnen.

Die Rechte des Verkäufers aus diesen AGB lassen alle anderen Rechte, die er im Falle eines Vertragsbruchs, insbesondere nach dem Gesetz, hat, unberührt.

4. Garantie

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, mit der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Produktbeschreibung und den in der Gesetzgebung festgelegten Eigenschaften übereinstimmt und fehlerfrei ist (Konformitätsgarantie). Der Käufer kann die Annahme der Ware verweigern, wenn die Ware nicht identifizierbar ist (fehlende Kennzeichnung) oder wenn die CE (EN)-Kennzeichnung und die Normnummer entgegen den gesetzlichen Bestimmungen auf der Verpackung der Ware fehlen.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen, zu prüfen und dem Verkäufer etwaige Beanstandungen schriftlich in dem dafür gestellten Formular und Schnittstelle detailliert mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die Leistung des Verkäufers in qualitativer und quantitativer Hinsicht als vom Käufer genehmigt. Im Falle eines verborgenen Mangels, der bei der Untersuchung der Ware nicht entdeckt werden kann, hat der Käufer den Verkäufer den Mangel oder seine Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.

Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass kein anderer Dritter Rechte an den gekauften Produkten hat, die den Eigentumserwerb des Käufers einschränken oder verhindern (Eigentumsgarantie).

Unterlässt es der Käufer, bei der Abnahme der Ware einen schriftlichen Rechtsvorbehalt wegen eines sichtbaren oder sofort erkennbaren Fehlers oder Mangels der Ware zu erklären, so gilt die Leistung des Verkäufers als vertragsgemäß und der Käufer hat keinen Anspruch darauf.

5. Vertragsverletzung

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer Nichtzahlung des Warenpreises berechtigt ist, gewerbliche Inkassounternehmen einzuschalten.

Der Käufer erkennt ferner an, dass der Verkäufer nach maximal zwei erfolglosen Zahlungsaufforderungen einen Rechtsvertreter mit der Zahlung des Warenpreises beauftragen wird, dessen zusätzliche Kosten in vollem Umfang vom Käufer zu tragen sind. Der Käufer haftet auch für die zusätzlichen Kosten eines eventuell eingeleiteten Verwaltungs-, Gerichts- oder Vollstreckungsverfahrens sowie für die Anwaltskosten.

6. Den Einsatz von Unterauftragnehmern

Der Verkäufer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eines Unterauftragnehmers, Untervertreters oder sonstigen Vermittlers zu bedienen. Der Verkäufer haftet für den von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer, Untervertreter oder sonstigen Vermittler so, als ob er selbst gehandelt hätte.

7. Die Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, sich bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nach besten Kräften zu bemühen, den geschäftlichen Ruf der jeweils anderen Partei nicht zu schädigen oder den Geschäftsnamen der anderen Partei in einer Weise oder in einem Zusammenhang zu verwenden, die bzw. der beleidigend, anstößig oder in irgendeiner Weise nachteilig für die jeweils andere Partei ist.

Die Vertragsparteien behandeln Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis erlangen, sowie wesentliche und vertrauliche Informationen über die jeweils andere Vertragspartei und deren Tätigkeit vertraulich. Ferner geben sie ohne ihre Zustimmung keine Daten oder Informationen an Dritte weiter, deren Offenlegung für die Vertragsparteien nachteilig wäre.

8. Datenschutz

Die Vertragsparteien sind berechtigt, sich gegenseitig um die Übermittlung personenbezogener Daten von Kontaktpersonen und Vertretern der anderen Vertragspartei (zusammen “Kontaktpersonen”) zu ersuchen, sofern sie den Zweck der Übermittlung im Voraus angeben. Im Falle eines solchen Ersuchens ist die ersuchte Vertragspartei verpflichtet, die Übermittlung zum Zwecke der Vertragserfüllung vorzunehmen. Zu diesen personenbezogenen Daten können der Name, die Position, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der Kontaktpersonen der Vertragsparteien gehören. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten der Kontaktpersonen ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung. Der Zweck der Datenübermittlung ist die Erfüllung des Vertrags und die Aufrechterhaltung des Kontakts zwischen den Parteien.

Die Parteien sind berechtigt, diese Daten in Datenbanken zu speichern, die ihren Mitarbeitern zugänglich sind, und sie ausschließlich für die genannten Zwecke zu verwenden.

Die Parteien verpflichten sich, die in dieser Klausel genannten personenbezogenen Daten, die sie sich gegenseitig zur Verfügung stellen, ab der Beendigung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Vertrag oder bis zu den in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Fristen, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt, zu verarbeiten und aufzubewahren, um etwaige künftige Streitigkeiten beizulegen.

Die Parteien vereinbaren, dass die übermittelnde Partei für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten ihrer Kontakte verantwortlich ist und dass die übermittelnde Partei daher verpflichtet ist, die betroffenen Personen über die von der anderen Partei bereitgestellten Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, die Rechte der betroffenen Person und jede Übermittlung zu Verarbeitungszwecken zu informieren.

Die Parteien erklären und gewährleisten, dass sie ihre eigene Kontaktperson vor der Übermittlung der Daten der Kontaktperson gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung über die Übermittlung informiert haben und dass sie der Verpflichtung der betroffenen Person nachkommen werden, die andere Partei über die von ihr verarbeiteten Daten der Kontaktperson zu informieren.
Jede Vertragspartei stellt den Kontaktpersonen der anderen Vertragspartei ihre Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Verfügung, die von der anderen Vertragspartei im Rahmen der Vertragserfüllung bereitgestellt werden, und verpflichtet sich (übernimmt die Verantwortung), die Informationen der anderen Vertragspartei über diese Verarbeitung ihren eigenen betroffenen Mitarbeitern (Vertreter, Kontaktperson) zur Verfügung zu stellen.

Die Vertragsparteien sind unabhängig voneinander für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ihrer Kontaktperson verantwortlich.
Für Fragen des Datenschutzes, die in diesen AGB nicht geregelt sind, ist die aktuelle, auf www.bunzl.hu veröffentlichte Datenschutzerklärung maßgebend.

9. Sonstige Bestimmungen

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Verkäufer die Ware nur innerhalb von 90 Tagen ab Rechnungsdatum zu einem gegenüber dem ursprünglichen Preis reduzierten Preis zurücknimmt, der vom Verkäufer auf höchstens 80 % des ursprünglichen Kaufpreises festgesetzt wird, und nur dann, wenn eine individuelle Vereinbarung über alle Bedingungen getroffen wird. Einzeln bestellte Produkte und Produkte, die zu einem reduzierten Preis verkauft wurden, können nicht zurückgenommen werden.

Wenn die Parteien sich schriftlich auf Angelegenheiten einigen, die nicht von diesen AGB abgedeckt sind und/oder von diesen AGB abweichen wollen, bedarf jede Änderung dieses Vertrags der Schriftform.

Die Parteien unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die die Parteien betreffen und für ihr Rechtsverhältnis von Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für jede Änderung des Sitzes (Adresse), des Geschäftssitzes oder der Niederlassung der Parteien, der Kontaktdaten oder der Kontaktperson.

Die Parteien erklären, dass sie versuchen werden, alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser AGB und des zwischen ihnen geschlossenen Vertrages entstehen, gütlich und ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, unterwerfen sich die Vertragsparteien der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichtshofs von Székesfehérvár in Fällen, die in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallen, und der ausschließlichen Zuständigkeit des Bezirksgerichts von Érd in Fällen, die in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fallen.

Diese AGB sind in deutscher und ungarischer Sprache abgefasst. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen und der ungarischen Fassung ist der ungarische Text maßgebend.

10. Newsletter

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